FAQ
Häufige Fragen zur Ausbildung an der StageDream Academy
Welchen Schulabschluss benötige ich für die Aufnahme?
Idealerweise solltest du über das Abitur, Fachabitur oder die Mittlere Reife verfügen. Auch ein gleichwertiger ausländischer Abschluss wird anerkannt.
In Ausnahmefällen ist eine Aufnahme auch mit Hauptschulabschluss oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung möglich.
Wie alt muss ich mindestens sein?
Das Mindestalter für die Teilnahme an der Aufnahmeprüfung beträgt 16 Jahre. Zusätzlich erwarten wir eine entsprechende intellektuelle und emotionale Reife, um den Anforderungen des Lehrgangs gewachsen zu sein.
Wie bewerbe ich mich an der StageDream Academy?
Um aufgenommen zu werden, musst du entweder:
-
an einer regulären Aufnahmeprüfung teilnehmen
oder -
einen Workshop mitmachen, der gleichzeitig als Auswahlverfahren dient.
In Abstimmung mit den Dozenten entscheidet die Academy, wer zur Ausbildung zugelassen wird.
Handelt es sich um eine kostenpflichtige Privatschule?
Ja. Die StageDream Academy ist eine staatlich anerkannte berufsbildende Ergänzungsschule. Daher fällt eine monatliche Schulgebühr an.
-
Schulträgernummer: 10012
-
Schulnummer: 700002
-
Wie hoch sind die Kosten?
-
Monatliche Schulgebühr: 650 €
-
Verwaltungsgebühr: 100 € pro Semester
Weitere Informationen erhältst du direkt über unsere Website oder das Schulbüro.
Kann ich BAföG beantragen?
Ja, die StageDream Academy ist BAföG-berechtigt. Ausführliche Informationen und Beratung erhältst du bei uns im Schulbüro.
Werden Stipendien vergeben?
Aktuell vergeben wir keine Stipendien. Sobald sich dies ändert, findest du alle Neuigkeiten auf unserer Website.
Wie viele Unterrichtsstunden habe ich pro Woche?
-
Der Unterricht umfasst mindestens 20 Stunden pro Woche (à 45 Minuten).
-
Zusätzlich finden Proben für Auftritte sowie regelmäßig Workshops statt.
-
Kann ich neben der Ausbildung arbeiten?
Ja, viele unserer Schüler und Schülerinnen arbeiten nebenbei. Ein 450-€-Job oder auch ein Teilzeitjob ist grundsätzlich möglich.
Gibt es Schulferien?
Ja, es gelten die Ferienregelungen des Bundeslands Nordrhein-Westfalen.