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AGB - StageDream Academy | Musicalschule 

Nordrhein-Westfalen

  1. Geltungsbereich

    1. Die Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelten für alle natürlichen und juristischen Personen, die die Leistungen von STAGEDREAM nutzen wollen, die Räume von STAGEDREAM betreten bzw. in einem vertraglichen Verhältnis zu STAGEDREAM stehen. Dies sind insbesondere Teilnehmer an Kursen und Interessenten, Gäste bzw. Besucher sowie sonstige Vertragspartner, im folgenden auch Nutzer genannt.

    2. Die Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelten auch, wenn die Räume und sonstigen Leistungen von einem Dritten in den Räumen von STAGEDREAM angeboten und durchgeführt werden.

    3. Geschäftsführer von STAGEDREAM ist. Ruwen Goyens. Er besitzen Einzelvertretungsvollmacht.

    4. STAGDREAM im Sinne dieser Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen ist die STAGEDREAM-ACADEMY.

    5. Teilnehmer sind alle Personen, die an Kursen von STAGDREAM teilnehmen bzw. teilnehmen wollen.

    6. Die Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelten auch, wenn die Veranstaltung oder Aufgaben außerhalb der Räume in der Hochstrasse 77, 47929 Grefrath stattfinden.

    7. Die Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelten weiterhin, wenn Personen im Auftrag von STAGDREAM handeln.

    8. Jugendliche bedürfen für die Teilnahme die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Diese Zustimmung wird vorausgesetzt, wenn keine gegenteilige Mitteilung der Erziehungsberechtigten vorliegt.

  2. Vertragsarten der STAGDREAM Musicalschule
    STAGDREAM unterscheidet in zwei Vertragsarten:

    1. 6 bzw. 12 Monats Verträge

    2. Ausbildungsverträge (Musicaldarsteller, Tanzpädagogik)

    3. Die 6 bzw. 12 Monats Verträge gelten für alle Tanzkurse wie Jazz, HipHop und Ballett sowie die Kurse Schauspiel, Gesangsunterricht, Vocalstage. Der Unterrichtsvertrag kommt mit der Anmeldung zu einem Unterrichtskurs und ihrer Annahme durch STAGEDREAM
      zustande. Nachträgliche Änderungen kommen nicht in Betracht. Zum Beleg erhalten die Teilnehmer bei der Anmeldung zu einem Unterrichtskurs eine Anmeldebestätigung.
      Die Anmeldebestätigung ist nicht übertragbar.

      1. Vertragslaufzeit
        Die Laufzeit ist je nach Vertrag, auf 6 oder 12 Monate geschlossen. Sollte der Vertrag nicht binnen einer Frist von 3 Monaten vor Vertragsende schriftlich gekündigt werden, so verlängert sich dieser stillschweigend um die abgeschlossene Vertragslaufzeit.

      2. Kündigung
        a. Der Teilnehmer kann einen Unterrichtsvertrag unter Berücksichtigung der geltenden Frist von drei Monaten, vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich in der Geschäftsstelle von STAGDREAM kündigen. Young Talent Programm Verträge 2020 laufen bis zum 31.01.2020. Sollte dieser Vertrag nicht gekündigt werden, drei Monate vorher, so verlängert sich der Young Talent Programm Vertrag für die nächste Produktion (2 Jahre).
        b. Eine telefonische Mitteilung gilt nicht als Kündigung.
        c. Die Abmeldung bei der/dem Kursleiter/in oder das Fernbleiben vom Kurs gelten nicht als Kündigung.

      3. Gebühren
        Die Unterrichtsgebühren der jeweiligen Kurs-Angebote werden mit dem aktuellen Programm und im Internet veröffentlicht.

      4. Zahlweise
        a. Die Unterrichtsgebühren können bei unbefristeten Kursen nur im Lastschriftverfahren beglichen werden.
        b. Kann eine Lastschrift wegen fehlerhafter Angaben des Teilnehmers oder mangelnder Kontodeckung nicht eingelöst werden, so hat der Teilnehmer die entstehenden Kosten zu tragen. Für anfallende Mahnungen berechnet die STAGDREAM eine Verwaltungsgebühr von € 10,00.

    4. Ausbildungsverträge zum Musicaldarsteller oder Tanzpädagogen
      Der Ausbildungsvertrag kommt durch absolvieren einer Aufnahmeprüfung oder einem gleichzustellenden Beweis der künstlerischen Eignung und einem Vertragsangebot durch STAGDREAM zustande.

      1. Vertragslaufzeit
        Die Ausbildungsverträge werden für die Dauer der Ausbildung, die im Regelfall 3 Jahre (Musicaldarsteller) und umfasst geschlossen.

      2. Kündigung und außerordentliche Kündigung
        a. Trimesterverträge sind mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines Trimesters kündbar.
        b. Im Fall der erstmaligen Teilnahme an einem Trimesterkurs ist der Vertrag innerhalb von fünf Tagen nach nach dem Stattfinden des zweiten Unterrichtstages außerordentlich kündbar.
        c. Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen.
        d. Eine telefonische Mitteilung gilt nicht als Kündigung.
        e. Die Abmeldung bei der/dem Kursleiter/in oder das Fernbleiben vom Kurs gelten nicht als Kündigung.

      3. Gebühren
        Die Unterrichtsgebühren der jeweiligen Kurs-Angebote werden mit dem aktuellen Programm und im Internet veröffentlicht. Die Gebühr für ein Trimester beträgt ein Drittel der Jahresgebühr (36 Unterrichtstage im Jahre)

      4. Zahlweise
        Die Gebühren sind jeweils bis zum ersten Werktag eines Monats zu zahlen. Für anfallende Mahnung berechnet die STAGEDREAM ACADEMY eine Verwaltungsgebühr von € 10,00.

  3. Leistungsumfang

    Der Umfang der Leistungen von STAGDREAM ergibt sich aus den Beschreibungen der einzelnen Kursangebote im aktuellen Programm und aus der im Internet veröffentlichten Fassung.

  4. Pflichten der Teilnehmer und sonstigen Nutzer

    Der Teilnehmer ist verpflichtet, die von ihm benutzten Requisiten, Geräte, Einrichtungen und Räume sorgsam zu behandeln sowie die Hausordnung und die Brandschutzordnung von STAGDREAM sowie des Gebäudes, in dem der Unterricht stattfindet, sowie das bestehende Rauchverbot zu beachten. Bei Zuwiderhandlung gegen die Hausordnung bzw. die Brandschutzordnung haftet der Teilnehmer für entstandenen Schaden.

  5. Kündigung durch die STAGDREAM

    STAGDREAM kann während der Vertragslaufzeit den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen.
    Ein wichtiger Grund liegt vor:

    1. bei Rückstand der Gebührenzahlung trotz Mahnung von zwei Monaten

    2. bei gemeinschaftswidrigem Verhalten.

  6. Organisatorische Änderungen

    1. Es besteht kein Anspruch darauf, dass der Kurs von dem/der im Programm ausgewiesenen Dozenten geleitet wird.

    2. Wird ein Unterrichtskurs aufgrund einer zu geringen Zahl von Anmeldungen nicht durchgeführt, erhalten die Teilnehmer das bereits entrichtete Endgeld zurück.

    3. Sollte während eines Kurses aus von STAGDREAM zu vertretenden Gründen Unterrichtstage ausfallen, bietet STAGDREAM einen Ersatztermin oder erstattet nach eigenem Ermessen die anteilige Kursgebühr zurück oder bietet eine entsprechende Gutschrift für einen späteren Kurs an.

    4. Änderungen des Stundenplans und des Lehrpersonals bleiben vorbehalten.

    5. STAGDREAM ist berechtigt, die Kursgebühren mit Wirkung zum 1. September eines Jahres angemessen zu erhöhen, um die Gebühren, an gestiegen Kosten für Lehrkräfte, Raummieten etc. anzupassen.

    6. Im Falle einer Erhöhung um mehr als 5% hat der Teilnehmer das Recht, den Unterrichtsvertrag mit einer Frist von vier Wochen zum 31. August eines jeden Jahres außerordentlich zu kündigen.

  7. Haftungsausschluss

    1. Die Teilnahme am Unterricht erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Die Teilnehmer sind verpflichtet, STAGDREAM und die Lehrkräfte über vorhandene Verletzungen, bzw. ihren gesundheitlichen Zustand zu informieren.

    2. STAGDREAM und deren Erfüllungsgehilfen haften nur für eigenes Verschulden. Die Haftung ist grundsätzlich auf die Unterrichtszeiten und die berechtigte Anwesenheit in den Räumen von STAGDREAM beschränkt. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung für Erfüllungsgehilfen wird nur übernommen, soweit diese im Auftrag und Vollmacht der Geschäftsführung handeln. Eine Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist außer bei Vorsatz ausgeschlossen.

    3. STAGDREAM übernimmt keine Haftung für Diebstähle oder sonstige Schädigungen der Sachen der Teilnehmer und sonstigen Nutzer.

    4. Für Unfälle und sonstige Schädigungen während des Hin- bzw. Rückweges zu bzw. von der Unterrichtsveranstaltung übernimmt STAGDREAM keine Haftung.

  8. Sontiges

    1. Dritte auch Kursleiter benötigen zur Vertretung von STAGDREAM eine schriftliche Vertretungsmacht durch die Geschäftsführer.

    2. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Kempen. Es gilt deutsches Recht.

    3. Die Geschäftsführung ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsund Nutzungsbedingungen für zukünftige Vertragsverhältnisse einseitig zu ändern.

  9.  All­ge­mei­ne Ver­an­stal­ter­be­din­gun­gen (Stand: 03.11.2017)

      1. Gel­tungs­be­reich der All­ge­mei­nen Ge­schäfts­be­din­gun­gen

        Diese Allgemeinen Veranstalterbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Veranstaltungen von STAGEDREAM,           Mertesweg 1, 47929 Grefrath.

      2. Ein­tritt, er­mä­ßig­te Ti­ckets, Gül­tig­keit

       2.1 Der Eintritt in das Theater setzt die Vorlage eines bezahlten Tickets für die dem Zeitpunkt des Einlasses folgende Vorstellung                  voraus.

       2.2. Der Besuch einer Veranstaltung mit einem ermäßigten Ticket ist nur möglich, wenn der Grund der Ermäßigung zum Zeitpunkt der        Veranstaltung noch besteht und beim Eintritt nachgewiesen wird. Andernfalls besteht ein Recht zum Besuch der Veranstaltung nur,            wenn der Karteninhaber die Differenz zwischen dem ermäßigten und dem normalen Ticketpreis zahlt.

       2.3. Das Ticket berechtigt ausschließlich den berechtigten Karteninhaber zum einmaligen Besuch des Theaters und verliert mit dessen        Verlassen seine Gültigkeit.

       2.4. Bis zum Zahlungseingang ist STAGEDREAM berechtigt, dem Karteninhaber den Zugang zum Theater zu verweigern bzw. ihn                   dessen zu verweisen und das Ticket zu sperren. Der Karteninhaber kann die Sperre durch Barzahlung des Eintrittsgeldes vor Beginn           der Veranstaltung aufheben lassen.

       2.5 Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Lieferung der Eintritts- oder Teilnahmekarten oder sonstiger Produkte diese auf                 Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und Reklamationen unverzüglich gegenüber STAGEDREAM schriftlich (auch per e-mail)           zu erklären.

 10.  Umtausch, Rückgabe, Stornierung

        Umtausch, Rückgabe oder Stornierung von Eintritts- oder Teilnahmekarten sind ausgeschlossen. Bei dem Verkauf von Eintritts- oder         Teilnahmekarten liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB vor, sodass dem Kunden kein Widerrufsrecht               und kein Rückgaberecht gegenüber STAGEDREA zusteht. Jede Bestellung von Eintritts- oder Teilnahmekarten ist verbindlich und                 verpflichtet zur Bezahlung.

 11. Zu­wei­sung an­de­rer Plät­ze

       11.1. STAGDREAM behält sich vor, dem Karteninhaber einen anderen als den mit dem Ticket zugewiesenen Platz für die jeweilige                 Veranstaltung zuzuweisen, wenn es für STAGEDREAM aus Gründen, die von ihr nicht zu vertreten sind (z.B. Bauarbeiten) nicht                       möglich ist, den auf dem Ticket ausgewiesenen Platz zur Verfügung zu stellen und der ersatzweise zugewiesene Platz vergleichbar             ist. Andernfalls hat der Karteninhaber einen Anspruch auf Erstattung der Differenz zu dem auf der Eintrittskarte angegebenen Preis.  

       11.2. STAGEDREAM behält sich darüber hinaus vor, dem Karteninhaber auch aus sonstigen Gründen innerhalb der bestätigten                       Preiskategorie einen anderen Platz zuzuweisen.

 12. Haf­tungs­be­schrän­kung

       12.1. STAGEDREAM, ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.                       Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz               bleiben von vorstehenden Beschränkungen unberührt.

      12.2. Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) und evtl. daraus resultierenden Schäden haftet nicht STAGEDREAM,                sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.

13. Es gilt die aktuelle Coronaschutzverordnung sowie die Hygieneregeln. Die StageDream Academy behält sich, bei nicht Einhaltung der         Coronaschutzverordnung sowie der Hygieneregeln, den Gast von der Veranstaltung auszuschließen. Der Eintrittspreis wird in diesem           Fall nicht erstattet!

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